Die Freiwillige Feuerwehr

So bestehen die Aufgaben der Feuerwehr in der Brandbekämpfung, aber auch der Hilfe bei öffentlichen Notständen und der Rettung von Mensch und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen.

In der neuesten Feuerwehrsatzung der Stadt Dornhan von 1993 sind alle Regularien in Anlehnung an das Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg festgeschrieben und bildet die rechtliche Grundlage für ein kameradschaftliches Miteinander.

Alle wichtigen Angelegenheiten werden im Gesamtfeuerwehrausschuss beraten und zusammen mit dem Stadtbrandmeister als Vorsitzendem entschieden. Der Feuerwehrausschuss setzt sich aus 11 Mitgliedern der Ortsteilwehren und 11 Mitgliedern der Abteilung Dornhan zusammen. Es werden pro Jahr in der Regel 5 Sitzungen einberufen.
Die Abteilungswehren halten selbständige Übungsdienste ab und regeln abteilungsinterne Angelegenheiten in ihren Abteilungsausschüssen. Eine gute Kameradschaftspflege findet in den jeweiligen Abteilungen statt, welche sich auch auf die sehr gute Stimmung innerhalb der Gesamtfeuerwehr positiv auswirkt.