Schon seit vielen Jahrhunderten ist der Brandschutz ein forderndes und wichtiges Thema. Deshalb gründete man Feuerwehren wie die der Gemeinde Dornhan. Beim Ruggericht des Jahres 1863 stellte der Oberamtmann fest, dass die Einrichtung des Feuerwehrlöschwesens im Ort einer den neuen Anforderungen entsprechende Verbesserung bedürfe und er regte deshalb die Einführung einer freiwilligen Feuerwehr an.
Im Jahre 1869 gab sich die Freiwillige Feuerwehr ihre Statuten, die im April des Jahres vom Gemeinderat gebilligt wurden. Über Sinn und Zweck der Einrichtung wird darin folgendes gesagt:
„Unter Zustimmung der städtischen Behörde hat sich ein Verein von Freiwilligen gebildet, welcher sich zur Pflicht macht, mit Hilfe der in Gemäßheit der Feuerlöschordnung bereits bestehenden Feuerlöscheinrichtung bei Feuergefahr das Leben und Eigentum der Einwohner nach Kräften zu schützen.“
Durch regelmäßige Übungen wird versucht, im Ernstfall gut vorbereitet zu sein. Zudem werden Lehrgänge und Fortbildungsseminare besucht, um die Einsatzkräfte in Technik und Anwendung immer auf dem neusten Stand zu halten. Dies ist sehr wichtig, da sich im Laufe der Jahre der Aufgabenschwerpunkt der Feuerwehren verlagert hat. Die Zahl der Brandeinsätze hat sich reduziert. Dafür häufen sich Technische Hilfeleistungen z.B. bei Verkehrsunfällen, Öleinsätzen, Personensuchen oder anderen Einsätzen.
Somit ist die Feuerwehr Dornhan zum universellen Helfer in allen Notlagen geworden.
Abt. Kommandant | Abt. Stellvertreter |
Christoph Eckerle | Dieter Wössner |
Heiko Weber |